Djamila Bouhired

Wir kämpfen
um das Leben eines algerischen Mädchens

(Abschrift eines Flugblattes von 1957)

Trotz des Chauvinismus, welcher sich in Regierungskreisen in Beziehung auf den Krieg in Algerien entwickelt hat, verteidigt eine kleine Druckerei die beste französische Tradition freiheitlich gerechter Gesinnung. Sie wagt, ein kleines Buch zu veröffentlichen, welches einen Tatsachenbericht über einen offensichtlichen Fehlspruch eines Gerichtes von Algerien enthält.

Das Opfer, eine 22jahrige Algerierin, ist seit dem 15. Juli 1957 in einer Todeszelle. Sie wurde wegen Beihilfe bei Bombenattentaten vom September 1956 und Januar 1957 verurteilt. Sie kann jederzeit hingerichtet werden, wenn nicht im letzten Augenblick der Präsident Einspruch erhebt.

Das Buch wurde von den "Editions de Minuit" herausgegeben. Georges Arnaud hat es unter Mitarbeit des französischen Advokaten Benjamins, Maître Jacques Berges, geschrieben. Er erzählt, was ihr geschah von ihrer Verhaftung an, wo sie, als sie sich weigerte, einem polizeilichen Befehl Folge zu leisten, einen Schulterschuss erhielt, bis zu ihrem Todesurteil, das drei Monate später erfolgte.

Das Fehlurteil ist offensichtlich — sogar Herrn Brussacs rechtsstehende Zeitung "L'Aurore" protestiert unter dem Titel: «Non, non et non» gegen das unverstandlich harte Urteil. . . .

Als Djamila verhaftet wurde, fand man auf ihr verschiedene Dokumente des F. L. N. (Front liberal algérien) und 800'000 frs. fr. Wegen ihrer Ver­letzung wurde sie ins Spital gebracht, und die militärischen Verhöre begannen, während sie auf dem Operationstisch lag. Während 17 Tagen wurde sie durch Leute der Fallschirmtruppen verhört und sie erzählte, dass sie drei Tage lang mit dem elektrischen Strom gefoltert wurde.

Wunden, die auf ihrem Körper gefunden wurden, erledigte der Arzt als Narben einer Tuberkulose. Das Gericht verweigerte eine von ihr verlangte bakteriologische Untersuchung.

Ihr von der Familie für ihre Verteidigung beauftragter Advokat berichtete, dass man ihn habe ab­halten wollen, seine Klientin zu sehen, und während der Gerichtsverhandlung selbst war es ihm verboten, mit ihr zu sprechen.

Das Gerichtsverfahren war auf den September angesetzt. Aber nach einem erneuten Bombenattentat wurde nach einem Sündenbock geschrieen, und plötzlich wurde die Verhandlung vorverlegt. Der Gerichtspräsident lehnte das Gesuch um Aufschub ab mit der Begründung, dass die Verhandlung vor den patriotischen Feiern des 14. Juli durchgeführt sein müsse.

Zwei Algerier wurden als Zeugen gegen Djamila aufgeboten. Der erste bestätigte, dass er Bomben hergestellt hatte, wusste also, dass er verurteilt wurde. Nichtsdestoweniger verneinte er entschieden (die polizeiliche Behauptung, dass Djamila in die Sache verwickelt gewesen sei.

Die einzige Zeugin, auf die die Anklage sich berufen kann, war eine armselige, 19jährige Syphiliskranke, die drei Jahre vorher Patientin in einer psychiatrischen Klinik gewesen war und um deren offensichtlichen Geisteskrankheit der ganze Fall sich dreht. Nach 14tägigem Verhör durch die Leute der Fallschirmtruppen wurde diese als tobende Irrsinnige ins Zivilgefängnis überführt. Sie beherrschte den ersten Tag der Gerichtsverhandlung. Sie nannte sich selbst eine Prostituierte. Der Richter antwortete: «Sie sind ausserdem eine Verbrecherin, und alles, was Sie sagen und tun, ist eine Komödie». — Später sagte er zu ihr: «Sie erklärten im Verhör, dass Djamila Bouhired . . .» - «tac, tac, tac» unterbrach sie ihn, indem sie ihren Finger ausstreckte. «Sie sehen,» sagte der Richter, sie bestätigt es.»

Als die Verteidiger vom Gericht die Erlaubnis nicht erhielten, dass dieses Mädchen von einem neutralen Psychiater untersucht werde, flogen zwei von ihnen nach Paris, um dort diese Erlaubnis zu erwirken. Zwei französische Advokaten aus Algerien wurden Djamila gegen ihren Willen gegeben. Einer von ihnen erklärte sie als schuldig.

Es wurden nur sechs Zeugen einvernommen. Zwei Aerzte, die die Syphilitische während ihrer Internierung behandelt hatten, stützten sich auf ihr Berufsgeheimnis und verweigerten jede Auskunft. Der Gerichtsarzt sagte, er habe sie beobachtet und sei sicher, dass sie nicht krank sei.

Die Verteidiger verlangten eine Lumbalpunktion der Zeugin, worauf der Doktor antwortete: «Wir brauchen das nicht, diese Operation ist für die Klientin sehr unangenehm, und für ihre Börse auch.» Am 14. Juli wurden die Verhandlungen unterbrochen, weil der Richter sagte, dass er, wie alle guten Franzosen, der militärischen Parade beiwohnen wolle. Am 15. Juli kam das Gericht wieder zusammen. Der Richter sagte, die Verhandlungen nehmen zu viel Zeit in Anspruch. Er brach sie ab, bevor der Verteidiger sprechen konnte. Die Broschüre veröffentlicht den Text der Verteidigungsrede des Maître Berges.

Nach dem ersten Tag war die Syphilitische aus einem hysterischen Exhibitionismus in einen Zustand grösster Erschöpfung geraten, und gegen das Ende der Verhandlungen sagte sie plötzlich, dass sie zweimal im Tag Einspritzungen bekommen habe. Sie fügte hinzu: «Ich fühle mich ganz anders». Der Verteidiger bestand darauf, dass sie ärztlich untersucht wurde und wäre es auch auch nur, damit Frankreich vor der UNO nicht angeklagt werde, es sei nicht nur die Folter, sondern auch das Doping angewendet worden. Das Gericht weigerte sich auch diesmal.

Am letzten Tag der Verhandlungen präsentierte der Ankläger zum ersten Mal ein von Djamila Bouhired unterzeichnetes Geständnis. Sie bestritt die Echtheit dieses Zeugnisses sogleich, und ihr Verteidiger machte darauf aufmerksam, dass die Unterschrift sichtbar verschieden war von ihrer gewöhnlichen Unterschrift und verlangte, dass sie von einem Graphologen geprüft werde. Das Gericht verweigerte auch das... «Observer»


Das Komitee der "Schweizerischen Vereinigung für internationalen Zivildienst" beschloss, sich sofort an der weltweiten Protestwelle zu beteiligen, die allein noch das Leben der zum Tode verurteilten Djamila Bouhired retten und das grösste Unrecht — die Enthauptung — verhindern kann. Wir bitten deshalb alle unsere Freunde und Leser, ihren Protest auf den beiliegenden Postkarten sofort auszufüllen, die Karten zu trennen und so schnell als möglich noch in der gleichen Woche sowohl der französischen Botschaft in Bern als auch dem Präsidenten Frankreichs zukommen zu lassen Es geht um Tage und Stunden, um das Leben von Djamila Bouhired!

Wir erwarten die sofortige Mitarbeit jeder Schweizerin und jedes Schweizers. Nur wenn innerhalb Wochenfrist 2000 Karten je nach Bern und nach Paris gesandt werden, haben wir das Minimum unserer Pflicht als Menschen und als Friedensfreunde getan.

Separatabzüge und weitere Postkarten können auf unserem Sekretariat (Schweizerische Vereinigung für internationalen Zivildienst, Gartenhofstrasse 7, Zurich 4) in beliebiger Anzahl bestellt werden. Gemeldete Adressen werden sofort bedient. Diese Offerte richtet sich mit besonderer Eindringlichkeit an Organisationen, Vereine and Redaktionen, an Parlamentarier, Wissenschaftler, Industrielle usw.
Hansjürg Braunschweig


Le procès de Djamila Bouhired

Djamila Bouhired a été blessée d'une balle l'épaule, le 9 avril 1957, à la Casbah. Du 9 au 17 avril elle a été «interrogée» par des officiers parachutistes et des inspecteurs de police à l'hopital Maillot. Du 17 au 26 avril elle a été torturée à l'électricite puis frappée dans deux villas appartenant aux parachutistes à Maison-Blanche et à El-Biar au poste de commandement du régiment. Des électrodes lui etaient placées dans la bouche, le sexe, les oreilles, au bout des seins... Le procès s'est deroulé du 11 au 15 juillet, devant le tribunal militaire d'Alger. Aucun temoin de la défense n'a ete entendu!

L'accusation reposait sur: un-soi-disant procès­verbal signe par Djamila Bouhired, le tribunal a refusé de faire expertise graphologique de la signature, et sur les accusations d'une déséquilibrée, Djamila Bouazza, le tribunal a refusé d'ordonner la contre-expertise psychiatrique de celle-ci, inalgré les rapports du médecin, du directeur, du gardien-chef et des gardiennes de la prison. Le tribunal nommé de force un avocat a Djamila Bouhired. Celui-ci plaide coupable! et interdit à l'avocat designe par Djamila Bouhired, Me Vergès, premier secretaire au Conseil des Avocats de la Cour de Paris, de plaider et condamne Djamila Bouhired et Djamila Bouazza à mort!


Bemerkung des Webmasters:
Mit diesem Flugblatt begannen meine Kontakte mit dem Zivildienst (SCI), die mich schliesslich nach
Griechenland führten.

Djamila Bouhired 2009

Google meldet heute 8'710 Ergebnisse für "Djamila Bouhired", wovon 77 auf deutsch, 4690 auf französich, 2170 auf englisch, 6 auf esperanto und 65 auf arabisch. 60 Ergebnisse stammen aus der Schweiz. Die Artikel sind unvollständig und umstritten. Schillernde Persönlichkeiten waren Djamilla und Vergès auf alle Fälle.

Wikipedia
Djamila Bouhired
( born 1935) is an Algerian nationalist. Raised in a middle-class family, she went to a French school and joined the Algerian National Liberation Front (FLN) while a student activist. Later, she worked as a liaison officer and personal assistant of FLN commander Yacef Saadi in Algiers. In April 1957, she was hurt in a shootout and taken by French troops. She was convicted of terrorism and sentenced to death, but her execution was blocked after a media campaign by her French lawyer, Jacques Vergès. She was released in 1962 and was regarded as a hero in Algeria. Bouhired and Vergès eventually married, and worked together on Révolution africaine, an Algerian magazine written in French focusing on African nationalist revolutions. She was one of the trio of FLN female bombers depicted in the movie Battle of Algiers. She was also depicted in the film Jamila the Algerian (1958) by Egyptian director Youssef Chahine.
Jacques Vergès - „Der Anwalt des Teufels“
(born 5 March 1925 in Ubon Ratchathani, Thailand) is a French lawyer who has earned fame continually since the 1950s, first as an anticolonialist communist figure and then for defending a long string of infamous clients from anticolonialist Algerian militant Djamila Bouhired in 1957-1962 to former Khmer Rouge head of state Khieu Samphan (2008). His clients have included both leftwing and rightwing terrorists, war criminals, and militants, including Holocaust denier Roger Garaudy, Nazi war criminal Klaus Barbie (1987), and international terrorist Ilich Ramírez Sánchez a.k.a. Carlos the Jackal (1994).
(Siehe auch Deutscher Text bei Wikipedia)

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